Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie nach §43 SGB V richtet sich an Menschen die derzeit, aufgrund einer Erkrankung, Unterstützung bei der passenden Ernährung benötigen. Die Ernährungstherapie wird von den Krankenkassen bezuschusst, benötigt aber eine ärztliche Zuweisung. Diese kann vom Arzt als Überweisung ausgefüllt werden oder mit der ärztlichen Zuweisung (download hier).
Vor Inanspruchnahme der Ernährungstherapie ist eine Klärung der Finanzierung bzw. Bezuschussung mit Ihrer Krankenversicherung erforderlich.
Beratung folgender Krankheitsbilder:
- Adipositas/Übergewicht
- Cholangitis
- Darmerkrankung
- EoE
- Fettstoffwechselstörung
- Fructose
- Gicht
- Koronare Herzkrankheit
- Lactose
- Magenerkrankung
- Mangelernährung
- Metabolisches Syndrom
- Onkologische Erkrankung
- Osteoporose
- Pankreaserkrankung
- Rheuma
- Schilddrüsenerkrankung
- Speiseröhrenerkrankung (EoE, Lymphozitäre Ösophagitis)
- Zöliakie
Sobald Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen lassen können. Den reichen Sie bitte zusammen mit der Überweisung bzw. ärztlichen Zuweisung bei Ihrer Krankenversicherung ein.
Eine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen, die Präventiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten. Das kann als zertifizierte Präventionskurse erfolgen oder auch gern in Einzelterminen als Selbstzahler. Bei Interesse eines selbstzahlenden Einzelkurses lassen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag zukommen, siehe Kontaktformular.
